Angestellt – was ist das?

Angestellte sind unselbstständigerwerbend. Sie sind Arbeitnehmer:innen und unterstehen einem Unterordnungsverhältnis: Sie müssen den Weisungen der Arbeitgeber:in Folge leisten. Als Gegenleistung erhalten sie einen Lohn. Dabei ist es unwesentlich, ob es sich um einen Monatslohn, einen Stundenlohn oder um eine Pauschale handelt.

Zu den Angestellten zählen auch freie Mitarbeiter:innen, Freischaffende und Freelancer:innen.

Arbeitgebende sind gegenüber ihren Angestellten lohnzahlungspflichtig, auch wenn das Geschäft nicht rund läuft oder die angestellte Person erkrankt oder verunfallt.

Genauso wie sich die selbstständige Erwerbstätigkeit an Kriterien festmacht, gibt es Kriterien, die für ein Angestelltenverhältnis sprechen. Die Liste ist nicht abschliessend und kann je nach Ausgleichskasse und kantonaler Praxis unterschiedlich priorisiert werden.