Angestellt, selbstständigerwerbend oder freischaffend?

Im Kultursektor herrscht häufig Verwirrung über die verschiedenen Formen der Erwerbstätigkeit. Wann gilt jemand als angestellt? Was ist selbstständigerwerbend? Was ist freischaffend? Wer ist Freelancer:in oder freie Mitarbeiter:in?

Massgebend ist die Unterscheidung zwischen selbstständigerwerbend und angestellt

Die Bezeichnungen «freischaffend» oder «Freelancer» sind in der Schweiz keine gesetzlichen Begriffe. Sie werden nur inoffiziell verwendet. Für die Steuerämter und die AHV-Ausgleichskassen gibt es nur den Unterschied zwischen selbstständigerwerbend und angestellt (unselbständigerwerbend).

Der Unterschied bezieht sich nicht auf die arbeitstätige Person an sich, sondern immer auf die Art und Weise, wie sie das Geld verdient. Eine Person kann angestellt und gleichzeitig für übrige Einkommen als selbstständigerwerbend anerkannt sein.

Die Sozialversicherungsbehörden haben den Auftrag, auf alle Erwerbseinkommen die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge korrekt in Rechnung zu stellen, egal, ob aus einer Anstellung oder aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit. Denn für Einkommen aus Anstellungsverhältnissen müssen die Arbeitgeber:innen die Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge erledigen. Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit müssen die Selbstständigerwerbenden bei den Behörden selbst melden und die Sozialversicherungsbeiträge selbst bezahlen.