Freischaffend – was ist das?

Freischaffende gelten als angestellt

Freischaffende Personen sind nicht selbstständigerwerbend, sondern Arbeitnehmer:innen mit (häufig) wechselnden, zeitlich begrenzten Anstellungen. Typischerweise freischaffend sind vor allem Künstler:innen, die im Theater, im Film oder im Tanz tätig sind, da sie jeweils für eine Produktion für eine bestimmte Zeit angestellt sind.

Freischaffende haben mit jeder Arbeitgeber:in einen entsprechenden Arbeitsvertrag. Dieser muss nicht schriftlich vorliegen, eine mündliche Vereinbarung oder auch schon die Aufnahme der Erwerbstätigkeit schaffen ein Arbeitsverhältnis.

Dabei werden die Sozialversicherungsabgaben von der Arbeitgeber:in einbezahlt und zur Hälfte vom Lohn bzw. Honorar abgezogen. Es spielt keine Rolle, ob der Lohn oder das Honorar im Stunden- oder Monatsansatz oder als Pauschale (Gage usw.) bezahlt wird.