Selbstständigerwerbend – was ist das?

Als selbstständigerwerbend gilt eine natürliche Person, die in eigenem Namen und auf eigene Rechnung handelt und die allein die wirtschaftlichen Risiken ihrer Tätigkeit trägt.

Selbstständigerwerbende, auch Einzelunternehmen oder Einzelfirma genannt, besitzen einen Firmennamen und führen ihre Tätigkeit eigenverantwortlich aus. Sie sind frei in ihrer Betriebsorganisation und kommen für finanzielle Risiken selbst auf. Zum Beispiel, wenn nach getaner Arbeit eine Kundin den Auftrag nicht bezahlt oder wenn ein Auftrag wegen Krankheit oder Unfall nicht ausgeführt werden kann und deshalb ein Verlust entsteht.

Selbstständigerwerbende rechnen die Sozialversicherungsbeiträge selbst ab und sind auch selbst verantwortlich für ihre Alters- und Risikovorsorge. Die anerkannte Selbstständigkeit hat den Vorteil, dass alle geschäftlichen Ausgaben bei der Steuererklärung in Abzug gebracht werden können.

Wirtschaftliche Tätigkeit muss erkennbar sein

Ob jemand als selbstständigerwerbend anerkannt wird, entscheiden die Behörden. Es muss eine wirtschaftliche Tätigkeit erkennbar sein, die nach einem Gewinn strebt. Für die Beurteilung zuständig ist die jeweilige kantonale AHV-Ausgleichskasse, bei der ein Antrag einzureichen ist. Diese prüft, ob der Status der selbstständigen Erwerbstätigkeit anhand bestimmter Kriterien, der sogenannten AHV-Prüfkriterien, anerkannt werden kann.

Zur selbstständigen Erwerbstätigkeit siehe auch unter Einzelunternehmen.

Einzelunternehmen