Checkbox Als Einzelunternehmen arbeiten – Schutz in den Sozialversicherungen sicherstellen
- Bei der AHV-Ausgleichskasse als selbstständigerwerbend anmelden (obligatorisch)
- Die Sozialversicherungsbeiträge für AHV, IV, EO, FAK bezahlen (obligatorisch)
- Mehrwertsteuerpflicht abklären, sofern der Jahresumsatz CHF 100 000 erreicht und keine rein künstlerische Tätigkeit vorliegt. Allenfalls Anmeldung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV.
- Mitgliedschaft in einem Berufsverband beantragen (freiwillig)
- Zur Risiko- und Altersvorsorge Beiträge an die freiwillige berufliche Vorsorge (zweite Säule, Pensionskasse) und Säule 3a einzahlen (freiwilliges individuelles Alterssparen) (empfohlen)
- Berufshaftpflichtversicherung abschliessen (empfohlen)
- Weitergehenden Versicherungsschutz abklären wie freiwillige Taggeldversicherung, freiwillige Atelierversicherung usw. (empfohlen)
- Ausreichend Reserve für Sozialversicherungsbeiträge bereithalten, über den Daumen gepeilt 40 Prozent des Honorars (empfohlen)
- Ausreichend Reserve für die Einkommens- und Vermögenssteuern bereithalten, abhängig von der Höhe des Einkommens, vom übrigen Einkommen und vom Vermögen (empfohlen)
- Bei Unsicherheiten Treuhandfachperson beiziehen (Adressen siehe Berufsverbände)