Erwerbs- und Unternehmensformen

Checkbox Als Einzelunternehmen arbeiten – Schutz in den Sozialversicherungen sicherstellen

Obligatorisch

  • Bei der AHV-Ausgleichskasse als selbstständigerwerbend anmelden (obligatorisch)
  • Die Sozialversicherungsbeiträge für AHV, IV, EO, FAK bezahlen (obligatorisch)
  • Mehrwertsteuerpflicht abklären, sofern der Jahresumsatz CHF 100 000 erreicht und keine rein künstlerische Tätigkeit vorliegt. Allenfalls Anmeldung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV.

Freiwillig

  • Mitgliedschaft in einem Berufsverband beantragen (freiwillig)
  • Zur Risiko- und Altersvorsorge Beiträge an die freiwillige berufliche Vorsorge (zweite Säule, Pensionskasse) und Säule 3a einzahlen (freiwilliges individuelles Alterssparen) (empfohlen)
  • Berufshaftpflichtversicherung abschliessen (empfohlen)
  • Weitergehenden Versicherungsschutz abklären wie freiwillige Taggeldversicherung, freiwillige Atelierversicherung usw. (empfohlen)
  • Ausreichend Reserve für Sozialversicherungsbeiträge bereithalten, über den Daumen gepeilt 40 Prozent des Honorars (empfohlen)
  • Ausreichend Reserve für die Einkommens- und Vermögenssteuern bereithalten, abhängig von der Höhe des Einkommens, vom übrigen Einkommen und vom Vermögen (empfohlen)
  • Bei Unsicherheiten Treuhandfachperson beiziehen (Adressen siehe Berufsverbände)