Erwerbs- und Unternehmensformen

Checkbox Als Einzelunternehmen mit Angestellten arbeiten – Schutz in den Sozialversicherungen sicherstellen

Obligatorisch

  • Bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse als Arbeitgeber:in (obligatorisch) anmelden
  • Berufsunfallversicherung UVG für die Angestellten abschliessen (obligatorisch)
  • Nichtberufsunfallversicherung bei einer Beschäftigung ab 8 Std. pro Woche abschliessen (obligatorisch)
  • Die Sozialversicherungsbeiträge für AHV, IV, EO, FAK, BUV für die Angestellten bezahlen (obligatorisch)
  • Bezahlen der berufliche Vorsorge BVG (zweite Säule, Pensionskasse) ab einem Jahreslohn von CHF 22 050 (obligatorisch)

Freiwillig

  • Taggeldversicherung TGK bzw. einer Krankentaggeldversicherung KTG für die Lohnfortzahlung bei Krankheit abschliessen (empfohlen)
  • Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmen mit Angestellten abschliessen (empfohlen)