Erwerbs- und Unternehmensformen

Warum verlangen Auftraggeber:innen eine Bestätigung der Anerkennung der Selbstständigkeit?

In der Regel verlangen Auftraggeber:innen, bevor sie einen Auftrag an selbstständigerwerbende Personen vergeben, eine aktuelle Bestätigung, dass die AHV-Ausgleichskasse die Selbstständigkeit anerkennt. Denn Auftraggeber:innen müssen gegenüber den Behörden nachweisen können, dass die Sozialversicherungsbeiträge korrekt und vollständig bezahlt werden.

Mit der Bestätigung können sie belegen, dass die selbstständigerwerbende Person angegeben hat, sich selbst um die Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu kümmern. Die Unternehmens-Identifikationsnummer UID reicht hierzu nicht aus. Die selbstständigerwerbende Person muss eine separate Bestätigung bei der AHV-Ausgleichskasse bestellen. Diese kann schriftlich, telefonisch oder via AHV-Easy angefordert werden.

Kann keine Bestätigung vorgelegt werden, rechnen Auftraggeber:innen die Sozialversicherungsbeiträge ab.