Erwerbs- und Unternehmensformen

Was geschieht bei Arbeitslosigkeit?

Selbstständigerwerbende haben keine Arbeitslosenversicherung ALV

Selbstständigerwerbende können sich nicht in der Arbeitslosenkasse versichern. Bei ausbleibendem Einkommen wegen fehlender Aufträge besteht folglich kein Anrecht auf Arbeitslosentaggelder.

Die Arbeitslosenkasse unterstützt jedoch den Einstieg in die selbstständige Erwerbstätigkeit von Personen, die ihre Anstellung verloren haben. Auch wird ein Zwischenverdienst aus selbstständiger Erwerbstätigkeit unter Umständen an das Arbeitslosentaggeld angerechnet. Erläuterungen hierzu siehe unter Arbeitslosenversicherung ALV