Erwerbs- und Unternehmensformen

Welche Pflichten hat ein Einzelunternehmen?

Ein Einzelunternehmen muss bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse gemeldet sein. Es hat die Pflicht zur getreuen Geschäftsführung, muss über die Einnahmen, Ausgaben und die Vermögenslage Buch führen (Buchhaltung) und die zugehörigen Belege während 10 Jahren aufbewahren. Das Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit ist der AHV-Ausgleichskasse zu melden, es sind die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge für die AHV, IV, EO und FAK zu bezahlen sowie die Einkommens-, Vermögens- und allenfalls Mehrwertsteuern zu entrichten.