Erwerbs- und Unternehmensformen

Welche Sozialversicherungen sind obligatorisch?

Für die selbstständige Erwerbstätigkeit sind Beiträge an folgende Sozialversicherungen obligatorisch:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV
  • Invalidenversicherung IV
  • Erwerbsersatzordnung EO
  • Familienausgleichskasse FAK

Selbstständigerwerbende rechnen ihre Sozialversicherungsbeiträge selbst ab. Massgebend ist das erwirtschaftete AHV-pflichtige Reineinkommen (Jahres-Reingewinn) aus selbstständiger Erwerbstätigkeit gemäss Steuererklärung im betreffenden Kalenderjahr.

Wie hoch ist der AHV-Mindestbeitrag?

Liegt der jährliche Reingewinn aus selbstständiger Erwerbstätigkeit unter CHF 9 800, beträgt der obligatorische Mindestbeitrag für AHV, IV und EO CHF 514.

Wie hoch sind die Beiträge für die Familienausgleichskasse FAK?

Die Familienausgleichskasse FAK finanziert Kinder- und Ausbildungszulagen. Die Beitragssätze für die FAK sind kantonal geregelt und betragen bis zu 3 Prozent des Reingewinns aus selbstständiger Erwerbstätigkeit pro Jahr.

FAMZ

Arten und Ansätze der Familienzulagen