Für die selbstständige Erwerbstätigkeit sind Beiträge an folgende Sozialversicherungen obligatorisch:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV
- Invalidenversicherung IV
- Erwerbsersatzordnung EO
- Familienausgleichskasse FAK
Selbstständigerwerbende rechnen ihre Sozialversicherungsbeiträge selbst ab. Massgebend ist das erwirtschaftete AHV-pflichtige Reineinkommen (Jahres-Reingewinn) aus selbstständiger Erwerbstätigkeit gemäss Steuererklärung im betreffenden Kalenderjahr.