Selbstständigerwerbende unterliegen nicht dem obligatorischen System der beruflichen Vorsorge BVG. Sie können jedoch freiwillig einer Pensionskasse beitreten und so ihre Alters- und Risikovorsorge verbessern. Da die Beiträge an die berufliche Vorsorge vollumfänglich selbst zu bezahlen sind, sollten diese bei der Festsetzung des Honorars mitberücksichtigt werden.
Weiter besteht die Möglichkeit, fürs Alterssparen Beiträge in die Säule 3a einzubezahlen.