Erwerbs- und Unternehmensformen

Wie wird ein Einzelunternehmen gegründet?

Ein Einzelunternehmen kann jederzeit von einer einzelnen natürlichen Person gegründet werden.

Das Unternehmen – die selbstständige Erwerbstätigkeit – existiert, sobald jemand eine regelmässige wirtschaftliche Tätigkeit aufnimmt. Regelmässig meint, wenn jemand innerhalb Jahresfrist immer mal wieder auf eigene Rechnung Aufträge ausführt.

Das Einzelunternehmen muss bei einer AHV-Ausgleichskasse angemeldet werden. Es ist keine öffentliche Beurkundung verlangt – für die Gründung braucht es also keinen Gang zum Notariat.

Was kostet die Gründung eines Einzelunternehmens?

Die Gründungskosten für ein Einzelunternehmen sind sehr tief und beschränken sich auf allfällige Beratungskosten und die Grundinfrastruktur, die allenfalls für den eigenen Betrieb notwendig ist. Für die Registrierung bei der AHV-Ausgleichskasse fallen keine Gebühren an.

Es ist kein Kapitalnachweis notwendig, indem für das Unternehmen ein bestimmter Geldbetrag hinterlegt wird, wie es bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH oder einer Aktiengesellschaft AG verlangt ist.

Wo muss das zu gründende Einzelunternehmen angemeldet werden?

Die Anmeldung der selbstständigen Erwerbstätigkeit erfolgt bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse des Wohnkantons. Diese entscheidet darüber, ob der Status der selbstständigen Erwerbstätigkeit anerkannt wird. Dazu müssen ein Anmeldeformular ausgefüllt und eine Reihe von Belegen eingereicht werden.

Zu welchem Zeitpunkt muss die Anmeldung erfolgen?

Die Anmeldung als selbstständigerwerbend erfolgt rückwirkend. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass die Erwerbstätigkeit bereits einige Monate ausgeführt wird.

Welche Belege müssen zur Gründung eingereicht werden?

Zusammen mit der Anmeldung sind der AHV-Ausgleichskasse Nachweise von Verträgen, Offerten, Rechnungen, Quittungen und dergleichen einzureichen, die bezeugen, dass bereits ein gewisser Geschäftsverkehr mit Kund:innen bzw. Auftraggeber:innen besteht. Ein Minimum von drei bis fünf Auftraggeber:innen ist in der Regel notwendig, um mit dem Verfahren zu beginnen.

Welche Kriterien müssen für die Anerkennung erfüllt sein?

Damit der Status der Selbstständigkeit beantragt werden kann, muss belegt werden, dass es sich um eine echte Selbstständigkeit handelt und nicht um eine Umgehung des Sozialversicherungsrechts aus einem Angestelltenverhältnis. Zu dieser Prüfung werden die so genannten AHV-Kriterien der Selbstständigkeit beigezogen.

Was ist bei der Anmeldung anzugeben?

Bei der Anmeldung der selbstständigen Erwerbstätigkeit muss Folgendes angegeben werden: die genaue Tätigkeit, der Beginn der Erwerbsaufnahme, der Name des Einzelunternehmens und die Geschäftsadresse. Überdies ist zwischen Haupt- und Nebentätigkeit zu wählen und das mutmassliche Jahreseinkommen zu nennen.

Was geschieht nach der Anmeldung?

Nach erfolgreicher Anmeldung erhält die selbstständigerwerbende Person eine Bestätigung, dass sie als Einzelunternehmer:in registriert ist. Sie erhält eine AHV-Abrechnungsnummer, über die die Zahlungen für die Sozialversicherungsbeiträge abgewickelt werden. Ausserdem wird ihr eine Nummer zur Unternehmensidentifikation zugewiesen, die so genannte UID.

Wird der Antrag auf Selbstständigkeit abschlägig beantwortet, darf zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine Anmeldung erfolgen.

Wie können sich Grenzgänger:innen in der Schweiz als selbstständigerwerbend anmelden?

Grenzgänger:innen mit steuerlichem Wohnsitz in einem Nachbarland der Schweiz, die sich in der Schweiz selbstständig machen wollen, müssen ihren Antrag auf Selbstständigkeit zusammen mit ihrem Antrag auf eine Grenzgänger-Arbeitsbewilligung (Ausweis G) bei den Migrations- und Arbeitsmarktbehörden des Kantons einreichen, in dem die selbstständige Tätigkeit ausgeübt werden soll.