Ein Einzelunternehmen kann jederzeit von einer einzelnen natürlichen Person gegründet werden.
Das Unternehmen – die selbstständige Erwerbstätigkeit – existiert, sobald jemand eine regelmässige wirtschaftliche Tätigkeit aufnimmt. Regelmässig meint, wenn jemand innerhalb Jahresfrist immer mal wieder auf eigene Rechnung Aufträge ausführt.
Das Einzelunternehmen muss bei einer AHV-Ausgleichskasse angemeldet werden. Es ist keine öffentliche Beurkundung verlangt – für die Gründung braucht es also keinen Gang zum Notariat.