Wenn auch gesetzlich nicht verlangt, so ist Mitgliedern von einfachen Gesellschaften empfohlen, miteinander vorsorglich einen Vertrag aufzusetzen, der alles Geschäftliche abgemacht wird. Ein Vertrag regelt Unausgesprochenes und schafft Klarheit.
Keinesfalls darf das Aufsetzen eines Vertrags als Misstrauensvotum untereinander verstanden werden. Im Gegenteil: Ein Vertrag bietet gegenseitigen Schutz, um sich bei Meinungsverschiedenheiten daran zu erinnern, was einmal miteinander vereinbart worden ist. Das macht es einfacher, allfällige Streitigkeiten fair zu schlichten.
Kritisch steht es um einfache Gesellschaften bei Verschuldung, wenn offene Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können. Aber auch bei Gewinnen und Erfolgen kann es über die Aufteilung zu Meinungsverschiedenheiten kommen.