Erwerbs- und Unternehmensformen

Einfache Gesellschaft

Die einfache Gesellschaft ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehr natürlichen Personen. Sie ist die einfachste Form der Personengesellschaft.

Sie eignet sich für die Bildung von Interessengemeinschaften, die stark mit den beteiligten Personen in Verbindung stehen. Sie kommt besonders für zeitlich beschränkte Projekte zum Einsatz.

Nach aussen tritt die einfache Gesellschaft nur als Interessengemeinschaft auf. Die einfache Gesellschaft ist keine juristische Person, sondern eine Rechtsgemeinschaft, die ein gemeinsames Ziel verfolgt. Sie besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie kann aber im Geschäftsverkehr unter ihrem eigenen Namen (Aliasname) auftreten, ist dazu aber nicht verpflichtet.

Für alle Verbindlichkeiten haften die Gesellschafter:innen solidarisch und unbeschränkt mit ihrem persönlichen, privaten Vermögen.

Zur Gründung einer einfachen Gesellschaft ist kein Mindestkapital erforderlich.

Der Eintrag ins Handelsregister ist nicht möglich. Wollen sich die Gesellschafter:innen dennoch gemeinsam als Personengemeinschaft ins Handelsregister eintragen, so müssen sie eine Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft gründen.

Einfache Gesellschaft