Erwerbs- und Unternehmensformen

Einzelunternehmen (Selbstständigerwerbend, Einzelfirma)

Ein Einzelunternehmen ist immer eine Privatperson. Es eignet sich für Tätigkeiten, die stark mit der Inhaber:in in Verbindung stehen. Diese trägt das unternehmerische Risiko als natürliche Person und haftet für die Verpflichtungen des Unternehmens. Sie ist verantwortlich, dass die Gesetze eingehalten werden und die Sozialversicherungsbeiträge, die Rechnungen usw. bezahlt werden.

Bei einem Einzelunternehmen, auch Einzelfirma genannt, ist die Inhaber:in alleinige Chef:in. Diese kann im Rahmen der Gesetze schalten und walten, wie sie will. Dieser Freiheit gegenüber steht die grosse Verantwortung der alleinigen Haftung mit dem gesamten beruflichen und privaten Vermögen für alle geschäftlichen Verpflichtungen.

Zur Gründung eines Einzelunternehmens ist kein Mindestkapital erforderlich.

Einzelunternehmen