Erwerbs- und Unternehmensformen

Genossenschaft

Genossenschaften sind demokratisch organisiert. In einer Genossenschaft haben die Genossenschaftsmitglieder das Sagen. Um Beschlüsse rechtsgültig umzusetzen, bedarf es des Einverständnisses der Genossenschafter:innen.

Die Genossenschaft muss die Förderung oder Sicherung wirtschaftlicher Interessen ihrer Mitglieder in gemeinsamer Selbsthilfe bezwecken oder gemeinnützig ausgerichtet sein.

Die Genossenschaft ist eine juristische Person, zu deren Gründung es mindestens sieben Personen braucht.

Zur Gründung einer Genossenschaft ist kein Mindestkapital erforderlich.

Genossenschaft