Erwerbs- und Unternehmensformen

Kollektivgesellschaft

Eine Kollektivgesellschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei natürlichen Personen, um ein nach kaufmännischer Art geführtes Unternehmen zu betreiben. Da es sich um eine Personengesellschaft handelt, besitzt sie keine eigene Rechtspersönlichkeit, kann aber im Geschäftsverkehr unter ihrem eigenen Namen auftreten.

Für alle Verbindlichkeiten haften die Gesellschafter:innen solidarisch und unbeschränkt mit ihrem persönlichen, privaten Vermögen bis zu 5 Jahre nach Auflösung der Gesellschaft.

Zur Gründung einer Kollektivgesellschaft ist ein Gesellschaftsvertrag zwischen den Beteiligten und die Eintragung ins Handelsregister verlangt.

Kollektivgesellschaft