Erwerbs- und Unternehmensformen

Kommanditgesellschaft

Für die Gründung einer Kommanditgesellschaft müssen sich mindestens zwei natürliche Personen zusammenfinden, die miteinander einen gemeinsamen Gesellschaftsvertrag aufsetzen und die Kommanditgesellschaft ins Handelsregister eintragen.

Da es sich bei der Kommanditgesellschaft um eine Personengesellschaft handelt, besitzt sie keine eigene Rechtspersönlichkeit, kann aber im Geschäftsverkehr unter ihrem eigenen Namen auftreten.

Mindestens eine der Gesellschafter:innen – die so genannte Komplementär:in – haftet mit dem privaten Vermögen unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Die weiteren Gesellschafter:innen werden Kommanditäre genannt und haften nur bis zu einer bestimmten Einlage, der sogenannten Kommanditsumme.

Kommanditgesellschaften werden meistens gegründet, wenn ein Einzelunternehmen oder eine Kollektivgesellschaft zusätzliche Eigenmittel benötigt, ohne dass die Geschäftsführung um weitere Teilhaber:innen erweitert werden soll.

Kommanditgesellschaft