Erwerbs- und Unternehmensformen

Verein

Der Verein ist eine juristische Person, zu deren Gründung mindestens zwei Personen nötig sind. Der Verein verfolgt ideelle Zwecke und ist demokratisch organisiert. In ihm haben die Mitglieder das Sagen: Um Beschlüsse rechtsgültig umzusetzen, bedarf es des Einverständnisses der Mehrheit der Mitglieder.

Zur Gründung eines Vereins ist kein Mindestkapital erforderlich.

Für Informationen zur Gründung und Führung eines Vereins wird empfohlen, neben der Webseite des Bundes auch die Dienstleistung von VitaminB, einer privaten Fachstelle für Vereine, zu nutzen.

Verein – Informationen des Bundes

VitaminB – Informationen zur Vereinsgründung und Vereinsführung