Erwerbs- und Unternehmensformen

Welche Rechtsformen von Unternehmen gibt es?

Die Rechtslehre bezüglich der Unternehmen, das sogenannte Gesellschaftsrecht, kennt drei Kategorien: das Einzelunternehmen, die Personengesellschaft und die Kapitalgesellschaft.

  • Ein Einzelunternehmen wird von einer natürlichen Person geführt.
  • Personengesellschaften sind Zusammenschlüsse von zwei oder mehr natürlichen Personen, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen.
  • Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, losgelöst von natürlichen Personen.

Anmerkung: In den Wirtschaftswissenschaften ist die Einteilung der Rechtsformen je nach Lehrmeinung zwar nicht immer dieselbe. Die genannten Kategorien sind für eine Orientierung jedoch hilfreich.

Wahl der Rechtsform

Wer ein Unternehmen gründen will, ist frei in der Wahl der Rechtsform. Auch darf eine einmal gewählte Rechtsform jederzeit in eine andere geändert werden. Zum Beispiel darf ein Einzelunternehmen später in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH umgewandelt werden, eine GmbH in eine Aktiengesellschaft usw. Es gibt jedoch grosse Unterschiede an die rechtlichen Anforderungen. So sind Gründungskosten, Haftung, Steuern, Sozialversicherungsabgaben und Verwaltungsaufwand je nach Rechtsform anders.

Personal und Betriebsorganisation

Jedes Unternehmen darf Personal beschäftigen (anstellen) und ist frei, wie es seinen Betrieb organisiert, solange es die gesetzlichen Bestimmungen einhält.