Die Rechtslehre bezüglich der Unternehmen, das sogenannte Gesellschaftsrecht, kennt drei Kategorien: das Einzelunternehmen, die Personengesellschaft und die Kapitalgesellschaft.
- Ein Einzelunternehmen wird von einer natürlichen Person geführt.
- Personengesellschaften sind Zusammenschlüsse von zwei oder mehr natürlichen Personen, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen.
- Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, losgelöst von natürlichen Personen.
Anmerkung: In den Wirtschaftswissenschaften ist die Einteilung der Rechtsformen je nach Lehrmeinung zwar nicht immer dieselbe. Die genannten Kategorien sind für eine Orientierung jedoch hilfreich.