Checkbox Besser in die zweite Säule oder Säule 3a investieren?

Ob es ratsamer ist, in eine Pensionskasse oder in die Säule 3a einzuzahlen, lässt sich nicht pauschal sagen und ist individuell nach persönlichen Bedürfnissen abzuwägen. Beiden Säulen gemeinsam ist, dass sie eine solide Vorsorge bilden.

Vorteile zweite Säule (Pensionskasse)

  • Das in der Pensionskasse angesparte Alterskapital wird in der Regel später lebenslang als Rente ausbezahlt. Es gibt auch die Möglichkeit, sich einen Teil als Kapital auszahlen zu lassen.
  • Wer eine hohe Lebenserwartung hat und mit dem Altersguthaben keine Investitionen tätigen will, ist gut beraten, das Guthaben als Rente zu beziehen. Ist bei der Pensionierung der Entscheid zur Rentenlösung gefallen, kann dieser Entscheid nachträglich nicht mehr geändert werden.
  • Die Rente muss nicht separat versteuert werden, sondern gilt als Einkommen und wird den Einkommensteuern zugerechnet.
  • Die Pensionskasse ist neben dem Alterssparen auch eine Risikoversicherung, die bei einer Erwerbsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen die IV-Rente aus der ersten Säule aufbessert und im Todesfall den Hinterlassenen eine Rente bezahlt.Nachteil: Stirbt die versicherte Person vor der Pensionierung und hat sie keine anspruchsberechtigten Hinterlassenen (unverheiratet, keine Kinder), so geht das Ersparte bis auf einen kleinen Restbetrag (drei Jahresrenten) an die Pensionskasse (Solidaritätsprinzip).
  • Im Konkubinat lebende Personen können sich gegenseitig begünstigen, sofern dies das Reglement der Pensionskasse vorsieht und das Konkubinat bei der Pensionskasse ordentlich gemeldet und akzeptiert ist.

Vorteile Säule 3a

  • Die Säule 3a ist keine Versicherung, sondern eine Form von Alterssparen. Es besteht die freie Wahl, bei welcher Bank oder Versicherung das Geld angelegt wird. Es bestehen keine Vorschriften zur Verzinsung.
  • Das Alterskapital wird als Kapital ausbezahlt, über das frei verfügt werden darf. Nachteilig ist, dass das Alterskapital aus der Säule 3a beim Bezug nicht in eine Rente umwandeln lässt. Ausserdem muss die Auszahlung des Altersguthabens separat versteuert werden.
  • Stirbt eine Person vor der Pensionierung bzw. vor dem Bezug des Alterskapitals, wird das bis zu diesem Zeitpunkt in der Säule 3a angesparte Guthaben an die Begünstigten ausbezahlt. Die Reihenfolge der Begünstigten, also an wen das Geld verteilt wird, lässt sich in einem Testament festlegen.
  • War eine verstorbene Person alleinstehend, so fällt im Gegensatz zur zweiten Säule ihr gesamtes Guthaben in der Säule 3a in die Erbmasse. Das heisst, das Guthaben wird ausbezahlt und verbleibt nicht bei der Bank oder der Versicherung.
  • Stirbt eine Person nach der Pensionierung und ist noch Geld aus einer aufgelösten Säule 3a übrig, so fällt dieses in die Erbmasse.
  • Es besteht die Möglichkeit, das angesparte Guthaben der Säule 3a noch vor der Pensionierung zu beziehen und sich damit in eine Pensionskasse einzukaufen, um sich eine Rente zu sichern.