- Einzahlungen in die Säule 3a bis spätestens Mitte Dezember überweisen, damit das Geld noch rechtzeitig im betreffenden Kalenderjahr verbucht werden kann (Feiertage).
- Zu spät verbuchtes Geld wird aufs folgende Jahr übertragen. Das Geld darf auch bereits im Januar für das laufende Jahr einbezahlt werden.
Einzahlungen auf 3a-Konten werden zusammengezählt. Insgesamt darf auf alle 3a-Konten zusammen nur der maximal zulässige Gesamtbetrag einbezahlt werden. Es ist nicht zugelassen, auf mehrere Konten den jeweils maximal zulässigen Betrag einzubezahlen. Möglich ist hingegen, den Betrag aufzuteilen und auf mehrere Konten einzubezahlen.