Wann darf das 3a-Guthaben bezogen werden?

Vorsorgeguthaben aus der Säule 3a werden regulär im Pensionierungsalter als Kapital ausbezahlt. Die Säule 3a kennt im Gegensatz zur zweiten Säule keine Rente. Der Auszahlungszeitpunkt darf innerhalb eines Rahmens flexibel gestaltet werden. Unter gewissen Umständen darf der gesamte Betrag oder – sofern mehrere 3a-Konten bestehen – auch ein Teil des Guthabens vor dem Rentenalter bezogen werden.