Wie können erwerbstätige Rentner:innen Beiträge an die Säule 3a leisten?

Wer erwerbstätig ist und bereits eine Altersrente der beruflichen Vorsorge (zweite Säule, Pensionskasse) bezieht, darf bis zu 20 Prozent des Erwerbseinkommens in die Säule 3a einbezahlen («grosser Beitrag»). Der einbezahlte Betrag darf jedoch nicht höher sein als CHF 35 280 pro Kalenderjahr.

Wer im Rentenalter erwerbstätig und weiterhin aktiv in der beruflichen Vorsorge (zweite Säule, Pensionskasse) versichert ist, darf maximal CHF 7056 pro Kalenderjahr in die Säule 3a einbezahlen («kleiner Beitrag»).

Einzahlungen in die Säule 3a dürfen maximal fünf Jahre über das Referenzalter getätigt werden (Männer bis ins Alter von 70 Jahren, Frauen von 69 bis 70 Jahren, je nach Alter, siehe Referenzalter).