Zwischen der zweiten Säule und der Säule 3a bestehen einige Unterschiede.
Leistungen der Sozialversicherungen
Die Säule 3a ist im Gegensatz zur zweiten Säule (berufliche Vorsorge, Pensionskasse) keine Sozialversicherung, sondern ein blosses Alterssparen über ein spezielles Bankkonto bei einem Bankinstitut oder einer speziellen Vorsorgepolice bei einer Versicherungsgesellschaft.
Die Säule 3a ist ein Sparen fürs Alter, während die zweite Säule neben dem Sparen fürs Alter auch eine Risikoversicherung für Invalidität und den Todesfall ist.
Die Beiträge an die Säule 3a haben sowohl Angestellte als auch Selbstständigerwerbende vollumfänglich selbst zu tragen.
Bei der zweiten Säule beteiligen sich die Arbeitgeber:innen mindestens zur Hälfte an den Beitragszahlungen jener Angestellten, die obligatorisch in der zweiten Säule versichert sein müssen.
Einzahlungen in die Säule 3a dürfen ab 18 Jahren (ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag) getätigt werden. Einzahlungen fürs Alterssparen in der zweiten Säule (berufliche Vorsorge, Pensionskasse) sind erst ab 25 Jahren möglich (ab dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag). Die Risikoversicherung bei der Pensionskasse ist hingegen bereits ab 18 Jahren möglich (ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag).
Die in der Säule 3a angesparten Guthaben werden bei der Pensionierung als Kapital ausbezahlt, und zwar als einmalige Geldsumme oder falls mehrere 3a-Guthaben bestehen auch aufteilbar in mehrere Zahlungen.
In der zweiten Säule darf gewählt werden, ob das Alterskapital (das angesparte Guthaben) als monatliche Altersrente oder als Kapital ausbezahlt wird. Auch Kombinationen von Altersrente und Kapitalbezug sind möglich (je nach Pensionskassenreglement).
Ausserdem ergänzt die zweite Säule die Renten der Invalidenversicherung IV und bezahlt Renten an die Hinterlassenen.
In der Säule 3a angesparte Guthaben dürfen in die zweite Säule transferiert werden, nicht aber umgekehrt. Das heisst, in der Säule 3a vorhandenes Guthaben darf dazu verwendet werden, das Altersvermögen in der Pensionskasse zu erhöhen.
Die Europäische Freihandelsassoziation EFTA hat 4 Mitgliedstaaten:
- Island
- Liechtenstein
- Norwegen
- Schweiz
Die EFTA ist eine zwischenstaatliche Organisation, die den freien Handel und die wirtschaftliche Integration der vier angeschlossenen Länder fördert. Die Assoziation basiert auf der EFTA-Konvention und einem weltweiten Netzwerk von Freihandels- und Partnerschaftsabkommen.