Was gilt als Vermögensverzicht?

Ein Vermögensverzicht liegt dann vor, wenn eine Person ihr Vermögen oder Teile davon verschenkt. Oder wenn sie freiwillig auf Vermögen verzichtet, das ihr zustehen würde. Wenn sie also zum Beispiel ihren Kindern Geld schenkt oder eine Liegenschaft unter dem eigentlichen Wert verkauft.

Siehe Merkblatt Ergänzungsleistungen