Was sind Ergänzungsleistungen EL?

Ergänzungsleistungen sind Zusatzzahlungen zur AHV- und IV-Rente. Sie werden ausbezahlt, wenn die Rente und das Vermögen nicht ausreichen, um die minimalen Lebenshaltungskosten zu decken.

Ergänzungsleistungen werden vor allem von Rentner:innen in Anspruch genommen, die keine oder nur eine geringe Rente aus der zweiten Säule (berufliche Vorsorge, Pensionskasse) erhalten oder eine IV-Rente beziehen bzw. bezogen haben, bevor sie das Referenzalter erreichten. Das Referenzalter ist das offizielle Pensionierungsalter.

Ergänzungsleistungen bestehen aus:

  • finanziellen Leistungen, die für ein Jahr bestimmt und monatlich ausbezahlt werden
  • Vergütungen von Krankheits- und Behinderungskosten.

Merkblatt zu den Ergänzungsleistungen zur AHV und IV