Ergänzungsleistungen sind Zusatzzahlungen zur AHV- und IV-Rente. Sie werden ausbezahlt, wenn die Rente und das Vermögen nicht ausreichen, um die minimalen Lebenshaltungskosten zu decken.
Ergänzungsleistungen werden vor allem von Rentner:innen in Anspruch genommen, die keine oder nur eine geringe Rente aus der zweiten Säule (berufliche Vorsorge, Pensionskasse) erhalten oder eine IV-Rente beziehen bzw. bezogen haben, bevor sie das Referenzalter erreichten. Das Referenzalter ist das offizielle Pensionierungsalter.
Ergänzungsleistungen bestehen aus:
- finanziellen Leistungen, die für ein Jahr bestimmt und monatlich ausbezahlt werden
- Vergütungen von Krankheits- und Behinderungskosten.