Ergänzungsleistungen sind unterstützende Zahlungen beim Bezug von:
- einer Altersrente der AHV
- einer Witwen- oder Witwerrente der AHV
- IV-Taggeldern während mindestens 6 Monaten
- einer Hilflosenentschädigung der IV (Mindestalter 18 Jahre)
Wer zu wenig lang oder gar keine Sozialversicherungsbeiträge an die AHV und IV bezahlt hat, kann unter Umständen dennoch einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen geltend machen. Auskunft hierzu erteilt die zuständige EL-Stelle (AHV-Ausgleichskasse, siehe hierzu auch ELG Art. 4.).