Wer darf Ergänzungsleistungen beziehen?

Der Bezug von Ergänzungsleistungen ist an strenge Bedingungen gebunden. Ergänzungsleistungen erhält nur,

  • wer eine AHV- oder IV-Rente bezieht und
  • den Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt in der Schweiz hat und
  • zuerst das eigene Vermögen bis zu einer gewissen Freigrenze aufgebraucht hat.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Hilflosenentschädigung oder Taggelder der Invalidenversicherung IV zu einem Bezug von Ergänzungsleistungen berechtigen.