Der Bezug von Ergänzungsleistungen ist an strenge Bedingungen gebunden. Ergänzungsleistungen erhält nur,
- wer eine AHV- oder IV-Rente bezieht und
- den Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt in der Schweiz hat und
- zuerst das eigene Vermögen bis zu einer gewissen Freigrenze aufgebraucht hat.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Hilflosenentschädigung oder Taggelder der Invalidenversicherung IV zu einem Bezug von Ergänzungsleistungen berechtigen.