Ergänzungsleistungen werden nur auf Antrag ausbezahlt. Hierzu ist eine Anmeldung bei der zuständigen kantonalen AHV-Ausgleichskasse oder bei der AHV-Gemeindezweigstelle am Wohnsitz einzureichen.
Damit der Anspruch geprüft werden kann, müssen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse lückenlos offengelegt und entsprechende Belege eingereicht werden.
Der Antrag muss von den Behörden innerhalb von 90 Tagen beantwortet werden. Verstreichen mehr als 90 Tage, schuldet die EL-Kasse Vorschusszahlungen.