Wie werden Ergänzungsleistungen berechnet?

Für die Festsetzung und Auszahlung der Ergänzungsleistungen ist jener Kanton zuständig, in dem die bezugsberechtige Person ihren Wohnsitz hat.

Werden die Anforderungen zum Bezug von Ergänzungsleistungen auf Grund des eingereichten Antrags erfüllt, wird in einem zweiten Schritt die Höhe der Unterstützung festgelegt. Hierzu werden die erforderlichen Ausgaben den Einnahmen gegenübergestellt. Bei verheirateten Personen werden die Einnahmen und Ausgaben beider Eheleute berücksichtigt.

Übersteigen die Ausgaben die Einnahmen, werden Ergänzungsleistungen bezahlt, damit die Ausgaben gedeckt werden können. Die Höhe der Leistungen wird jährlich neu berechnet.

Bis zu welchem Betrag Ausgaben angerechnet werden und was alles dem Einkommen zuzurechnen ist, ist genau reglementiert. Überdies ist die Höhe der Ergänzungsleistungen begrenzt. Im Gegenzug besteht ein Mindestbetrag. Er ist 60 Prozent der durchschnittlichen Krankenkassenprämie.