Wie werden Kinder berücksichtigt?

Bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen werden die Grösse des Haushalts und jene Kinder berücksichtigt, für die Unterhaltspflichten bestehen. Die Unterhaltspflicht für Kinder gilt auch für Kinder in Ausbildung, die älter als 18 Jahre sind.

Kinder werden in zwei Alterskategorien eingeteilt. Der vergütete Betrag für Kinder zwischen 0 und 10 Jahren ist CHF 7200 pro Jahr für das erste Kind, CHF 6000 für das zweite Kind und jeweils etwas tiefer für weitere Kinder.

Für Kinder von 11 bis 25 Jahre ist der vergütete Betrag für das erste und das zweite Kind CHF 10 260 pro Jahr, für das dritte und vierte Kind CHF 6840 und für jedes weitere Kind CHF 3420 pro Jahr.