Was ist die Invalidenversicherung IV?

Die Invalidenversicherung IV bezweckt die Eingliederung oder Wiedereingliederung von Personen, die wegen Geburtsgebrechen, Krankheits- oder Unfallfolgen invalid sind oder von einer Invalidität bedroht sind.

Die Invalidenversicherung IV soll den Existenzbedarf angemessen sichern und gesundheitlich eingeschränkten Personen bis zur Pensionierung ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

Hierzu erbringt sie verschiedene Sach- und Geldleistungen. Eine Rentenzahlung erfolgt nur, wenn eine Ein- oder Wiedereingliederung ins Erwerbsleben nicht möglich ist.

Unterlagen der Informationenstelle AHV/IV