Wer hat Anspruch auf eine IV-Rente?

Einen Antrag auf IV-Rente stellen können versicherte Personen, die infolge von Geburtsgebrechen, Krankheit oder Unfall ganz oder teilweise erwerbsunfähig sind.

Beitragszeit muss erfüllt sein

Ein Anspruch auf eine IV-Rente besteht nur, wenn bei Eintritt der Invalidität mindestens während drei Jahren Beiträge an die Invalidenversicherung IV geleistet worden sind. Damit ein Beitragsjahr erfüllt ist, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein.

Die minimale Beitragszeit gilt nicht für Geburts- oder Frühbehinderte, diese haben Anspruch auf ausserordentliche IV-Renten.

Möglichkeiten einer Eingliederung sind geprüft

Eine IV-Rente wird erst gewährt, nachdem die Möglichkeiten einer Eingliederung geprüft worden sind, die Erwerbsfähigkeit unzumutbar oder nicht möglich ist und wenn Eingliederungsmassnahmen aussichtslos sind.

Mit dem Anspruch auf eine Altersrente der AHV erlischt der Anspruch auf eine IV-Rente.

Die Mitwirkungspflicht ist erfüllt

Es besteht eine Mitwirkungspflicht für die Versicherten. Eine versicherte Person muss alles ihr Mögliche und Zumutbare tun, um den Eintritt einer Invalidität zu verhindern. Sie muss sich allen angeordneten Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen fügen und den angeordneten medizinischen Behandlungen unterziehen. Bei Nichtbefolgung können Leistungen gekürzt oder verweigert werden.