Wie bei der IV anmelden?

Anmeldung via Formular bei der IV-Stelle

Die Anmeldung für den Bezug einer Leistung der Invalidenversicherung IV erfolgt mit einem offiziellen Formular, das bei der IV-Stelle des Wohnkantons der versicherten Person erhältlich ist.

Nach Eingang der Anmeldung prüft die IV-Stelle, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu holt sie diverse Auskünfte zur Abklärung ein.

Frühzeitige Anmeldung erforderlich

Die Meldung kann eingereicht werden, wenn die versicherte Person arbeitsunfähig ist oder von einer längeren Arbeitsunfähigkeit bedroht ist. Die Anmeldung bei der IV-Stelle sollte möglichst frühzeitig erfolgen, damit die IV-Stelle vorbeugende Massnahmen einleiten kann. Also keinesfalls zuwarten.

Anmeldung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen

Meldungen für Personen im Alter zwischen 13 und 25 Jahren können eingereicht werden, wenn die Person, die von Invalidität bedroht ist, noch keine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat und sich in einem kantonalen Brückenangebot befindet oder vom Kanton in ihrer beruflichen Eingliederung unterstützt wird.

Merkblatt zur Anmeldung

Über den genauen Anmeldevorgang informiert ein Merkblatt der Informationsstelle AHV/IV in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen.

Merkblatt «Das IV-Verfahren».