Die Minimalrente beträgt CHF 1225 pro Monat, sofern die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind.
Leistungen der Sozialversicherungen
Die Maximalrente beträgt CHF 2450 pro Monat, sofern alle Bedingungen erfüllt sind und keine Beitragslücken in der AHV bestehen.
Falls beide Eheleute Anspruch auf eine IV-Rente haben, so ist die IV-Rente wie bei der AHV auf 150 Prozent der Maximalrente plafoniert. Das heisst, auch wenn der Anspruch der beiden Eheleute zusammengezählt höher ist, wird die IV-Rente bei CHF 3675 gedeckelt.