Die IV-Beiträge werden zusammen mit den AHV-Beiträgen erhoben.
Leistungen der Sozialversicherungen
Die Beiträge an die Invalidenversicherung IV belaufen sich für Angestellte auf 1,4 Prozent des AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens. Sie werden hälftig von der Arbeitgeber:in und der Arbeitnehmer:in getragen.
Das heisst, vom Lohn werden 0,7 Prozent abgezogen und von der Arbeitgeber:in zusammen mit ihrem Anteil von ebenfalls 0,7 Prozent an die AHV-Ausgleichskasse überwiesen.