Bei Erwerbstätigen wird ein sogenannter Einkommensvergleich vorgenommen: Es wird ermittelt, wie hoch das Erwerbseinkommen ohne Invalidität zu 100 Prozent sein könnte.
Danach wird berechnet, wie hoch das Erwerbseinkommen nach dem Gesundheitsschaden und nach der Durchführung von zumutbaren Eingliederungsmassnahmen sein könnte.
Der Unterschied der beiden Beträge wird als Erwerbseinbusse infolge der Invalidität bezeichnet. In Prozenten umgerechnet ergibt sich der Invaliditätsgrad, der sogenannte IV-Grad.