Wie hoch sind die AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige?

Als Nichterwerbstätige gelten Person mit keinem oder nur sehr geringem Erwerbseinkommen. Auch sie haben AHV-Beiträge zu entrichten. Die Höhe bemisst sich an ihrem Vermögen und an ihrem Ersatzeinkommen. Was genau dazu zählt, ist individuell abzuklären.

Bis zu einem Vermögen von CHF 350 000 ist für AHV, IV und EO der Mindestbeitrag von CHF 530 pro Jahr zu bezahlen, bei einem Vermögen von CHF 8 950 000 wird der Maximalbeitrag von CHF 26 500 pro Kalenderjahr erreicht (Plafonierung).

Sonderregelung für Ehepaare

AHV-Beiträge sind grundsätzlich Kopfprämien. Für Ehepaare gelten Sonderregeln, nicht aber für Konkubinatspaare. In eingetragener Partnerschaft lebende Personen sind Eheleuten gleichgestellt.

Nachfolgend vier unverbindliche Beispiele zur Veranschaulichung. Details sind bei der AHV-Ausgleichskasse zu erfragen.