Wie hoch sind die Altersgutschriften?

Für Angestellte, die obligatorisch in einer Pensionskasse versichert sind, steigen die Beitragssätze an die Pensionskasse nach Alter. Sie bewegen sich altersabgestuft zwischen 7 und 18 Prozent des versicherten Lohns (koordinierter Lohn).

Da Pensionskassen in der Regel nicht nur den obligatorischen Lohnanteil versichern, sondern auch Lohnanteile, die ins Überobligatorium fallen, dürfen sie auch andere Ansätze wählen, sofern die Minimalansätze für den obligatorischen Teil eingehalten werden.

Für Personen, die nicht obligatorisch versichert sind, hängt der Beitragssatz vom gewählten Versicherungsmodell ab, das eine Pensionskasse gemäss ihrem Reglement anbietet.

Die gesetzlichen Beitragssätze im Obligatorium sind nach Alter abgestuft

AlterAltersgutschrift in Prozent des koordinierten Lohns (versicherter Lohn)
unter 25 Jahrenkeine Altersgutschriften
25 bis 347 %
35 bis 4410 %
45 bis 5415 %
55 bis Pensionierung18 %

Das Altersguthaben wird verzinst

Das gesamte Altersguthaben, das bei der Pensionskasse liegt, wird verzinst. Das heisst, das Altersguthaben steigt nicht nur durch die einbezahlten Beiträge, sondern auch durch den Zins und Zinseszins.

Für den obligatorischen Teil der Pensionskasse legt der Bundesrat die Höhe des minimalen Zinssatzes jedes Jahr neu fest. Seit den 1980er-Jahren ist der Zinssatz kontinuierlich von 4 Prozent auf 1 Prozent gesunken. Ab 2024 ist er erstmals wieder leicht gestiegen auf 1,25 Prozent.

Für den überobligatorischen Teil der Pensionskasse bestehen keine Vorschriften, zu welchem Satz das Altersguthaben verzinst werden muss. Das heisst, für Selbstständigerwerbende und Personen mit Teilzeitanstellungen, die sich freiwillig in einer Pensionskasse versichern, kann der Zinssatz höher oder tiefer als das gesetzliche Minimum sein, je nach gewähltem Versicherungsmodell und Pensionskassenreglement.