Für Angestellte, die obligatorisch in einer Pensionskasse versichert sind, steigen die Beitragssätze an die Pensionskasse nach Alter. Sie bewegen sich altersabgestuft zwischen 7 und 18 Prozent des versicherten Lohns (koordinierter Lohn).
Da Pensionskassen in der Regel nicht nur den obligatorischen Lohnanteil versichern, sondern auch Lohnanteile, die ins Überobligatorium fallen, dürfen sie auch andere Ansätze wählen, sofern die Minimalansätze für den obligatorischen Teil eingehalten werden.
Für Personen, die nicht obligatorisch versichert sind, hängt der Beitragssatz vom gewählten Versicherungsmodell ab, das eine Pensionskasse gemäss ihrem Reglement anbietet.