Was ist die Arbeitslosenversicherung?

Was ist der Zweck der Arbeitslosenversicherung?

Die Arbeitslosenversicherung bekämpft bestehende oder drohende Arbeitslosigkeit. Sie ist für alle angestellten Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch.

Die Arbeitslosenversicherung schützt Angestellte ab Abschluss der obligatorischen Schulzeit bis zur Pensionierung. Personen, die wegen Krankheit oder Unfall beurlaubt sind, haben unter bestimmten Bedingungen ebenfalls Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung.

Angestellte in Berufen mit typischerweise kurzen Anstellungsverhältnissen, so wie sie im Kulturbereich häufig vorkommen, profitieren von einigen Sonderregelungen der Arbeitslosenversicherung.

Was ist arbeitslos?

Als arbeitslos gilt, wer keine Anstellung hat und eine solche sucht. Dabei wird unterschieden zwischen ganz und teilweise arbeitslos.

Ganz arbeitslos

Als ganz arbeitslos gilt, wer in keinem Arbeitsverhältnis steht und eine Vollzeitbeschäftigung sucht. Als Vollzeitbeschäftigung gilt ein Pensum von mindestens 90 Prozent.

Arbeitslosigkeit gemäss gesetzlicher Definition siehe AVIG Art. 10.

Teilweise arbeitslos

Als teilweise arbeitslos gilt,

  • wer in keinem Arbeitsverhältnis steht und eine Teilzeitbeschäftigung sucht
  • oder wer eine Teilzeitbeschäftigung hat und eine Vollzeit- oder eine weitere Teilzeitbeschäftigung sucht.

Als Teilzeitbeschäftigung gilt ein Pensum von weniger als 90 Prozent. Teilweise arbeitslos kann auch sein,

  • wer mehrere Teilzeitanstellungen hat und wenn eine oder mehrere dieser Teilzeitanstellungen enden oder im Pensum reduziert werden,
  • wer eine oder mehrere Teilzeitanstellungen hat und parallel dazu selbstständigerwerbend ist und eine oder mehrere der Teilzeitanstellungen enden oder im Pensum reduziert werden.

Wem bietet die Arbeitslosenversicherung keinen Schutz?