Die Arbeitslosenversicherung bekämpft bestehende oder drohende Arbeitslosigkeit. Sie ist für alle angestellten Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch.
Die Arbeitslosenversicherung schützt Angestellte ab Abschluss der obligatorischen Schulzeit bis zur Pensionierung. Personen, die wegen Krankheit oder Unfall beurlaubt sind, haben unter bestimmten Bedingungen ebenfalls Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung.
Angestellte in Berufen mit typischerweise kurzen Anstellungsverhältnissen, so wie sie im Kulturbereich häufig vorkommen, profitieren von einigen Sonderregelungen der Arbeitslosenversicherung.