Um Insolvenzzahlungen der Arbeitslosenkasse zu erhalten, muss eine angestellte Person den ausstehenden Lohn bei der Arbeitgeber:in abmahnen, das heisst, den Lohn schriftlich per Einschreiben einfordern und in der zweiten Mahnung eine Zahlungsfrist mit der Ankündigung der fristlosen Kündigung ansetzen.
Verstreicht die Frist erfolglos, so muss die angestellte Person die zahlungssäumige Arbeitgeber:in auf Konkurs betreiben und danach den Anspruch auf Lohnfortzahlung bei der Arbeitslosenversicherung geltend machen und sich arbeitslos melden.
Wichtig ist, die Fristen einzuhalten: Der Anspruch auf Insolvenzentschädigung muss innerhalb von 60 Tagen nach Konkurseröffnung oder Pfändungsvollzug angemeldet werden.