Anspruch auf eine Schlechtwetterentschädigung haben Angestellte, die wegen schlechten Wetters ihrer Arbeit nicht nachgehen können, sofern die Arbeit trotz aller Schutzvorkehrungen technisch, wirtschaftlich oder aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist. Von der Schlechtwetterentschädigung profitieren einige wenige Berufsbereiche, die vom Bundesrat bestimmt werden. Die Schlechtwetterentschädigung ist nicht für den Kulturbereich vorgesehen.