Die Arbeitslosenversicherung erbringt Sachleistungen und Geldleistungen.
Leistungen der Sozialversicherungen
Sachleistungen sind so genannte arbeitsmarktliche Massnahmen. Sie haben zum Ziel, arbeitslose Personen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Es geht in erster Linie darum, nachhaltige Lösungen zu finden, damit arbeitslose Personen finanziell wieder auf eigenen Beinen zu stehen kommen.
Die Massnahmen können vom Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV angeordnet werden – bei Nichtbefolgen der Massnahmen werden die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung gekürzt.
Arbeitsmarktliche Massnahmen sind Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen wie
- Kurse
- Ausbildungspraktika
- Ausbildungszuschüsse für über 30-Jährige
- Praxisfirmen (arbeiten in einer Übungsfirma)
- Einarbeitungszuschüsse
- Motivationssemester für Jugendliche ohne Berufsabschluss
- Programme zur vorübergehenden Beschäftigung
- Berufspraktika
- Unterstützung für den Einstieg in selbstständige Erwerbstätigkeit
- Erstattung von Pendlerkosten
- Wochenaufenthalterbeiträge