Wer darf Arbeitslosentaggelder beziehen?

In den Genuss von Leistungen der Arbeitslosenversicherung kommt, wer

  • eine Anstellung aus einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag verloren hat,
  • nach der Ausbildung keinen Job findet oder
  • aus bestimmten Gründen gezwungen ist, eine Anstellung zu suchen, insbesondere nach Ehescheidung, Ehetrennung, Verwitwung oder Wegfall der IV-Rente.

Was ist Arbeitslosenentschädigung ALE?

Arbeitslosenentschädigung, abgekürzt ALE (Arbeitslosentaggeld), ist ein Lohnersatz für arbeitslose Personen, die beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) als arbeitslos gemeldet sind und eine Anstellung suchen.

Arbeitslosentschädigung wird auch bei Teilzeitarbeitslosigkeit ausgerichtet, also wenn zum Beispiel einer von zwei Jobs wegbricht und ein Ersatz gesucht wird.

Arbeitslosigkeit gilt ab einem Lohnverlust von zwei aufeinanderfolgenden Tagen bzw. bei Teilzeit ab einem Lohnverlust von zwei Tagen innerhalb von zwei Wochen.

Die arbeitslose Person muss bestimmte Bedingungen erfüllen, um einen Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung geltend machen zu können.