Der versicherte Verdienst beträgt maximal CHF 12 350 pro Monat bzw. CHF 148 200 pro Jahr. Angerechnet werden auch Umsatzbeteiligungen, der 13. Monatslohn und Gratifikationen, jedoch keine Überzeit und Überstunden.
Die Arbeitslosenkasse berechnet die Höhe der ALV-Arbeitslosenentschädigung (Arbeitslosentaggeld) abhängig vom bisherigen versicherten, durchschnittlichen Monatslohn der vorausgegangenen 6 bis 12 Monate.
Verdient eine Person mehr als das versicherte Maximum von CHF 148 200 im Jahr, so wird zur Berechnung des Taggelds nur der Lohnanteil bis zum versicherten Maximum berücksichtigt.
Wenn die versicherte Person gleichzeitig mehrere Arbeitsverhältnisse hat, wird der Beitrag für jedes einzelne Arbeitsverhältnis bis zum Höchstbetrag erhoben (Jahresbruttoeinkommen).