Wie unterstützt die Arbeitslosenversicherung die Selbstständigkeit?

Gleichzeitige Anstellung und selbstständige Erwerbstätigkeit

Es ist möglich, eine selbstständige Erwerbstätigkeit und eine unselbstständige Erwerbstätigkeit (Anstellung) zu kombinieren. Wenn in diesem Fall die Anstellung gekündigt wird, so hat die versicherte Person Anspruch auf Arbeitslosentaggeld für den Lohnverlust aus der Anstellung, während sie ihre selbstständige Erwerbstätigkeit fortsetzt.

Die Art der selbstständigen Erwerbstätigkeit bestimmt die Berechnung der ALV-Leistungen, je nachdem, ob diese als dauerhaft oder nur als gelegentlich angesehen wird.

Wie unterstützt die Arbeitslosenversicherung den Einstieg in die selbstständige Erwerbstätigkeit?

Arbeitslose, die eine dauernde selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten, werden von der Arbeitslosenversicherung während der Planungsphase unterstützt und erhalten hierzu maximal 90 so genannte Planungstaggelder innerhalb der ordentlichen Rahmenfrist von 2 Jahren. Das sind 18 Wochen bzw. rund 4 Monate.

Über die Auszahlung von Planungstaggeldern hinaus bietet das RAV Kurse zur Unternehmensgründung und Unternehmensführung an.

Während der Planungsphase ist die versicherte Person von ihren Pflichten der Stellensuche befreit. Sie braucht sich weder zu bewerben noch muss sie eine Anstellung annehmen.

Siehe AVIG Art. 71a ff. und Weisung AVIG AMM (2023) K21.