Wie weiter, wenn alle Arbeitslosentaggelder bezogen worden sind?

Hat eine versicherte Person alle ihr zustehenden Arbeitslosentaggelder bezogen, erlischt der Anspruch auf weitere Taggelder. Die versicherte Person wird dann als ausgesteuert bezeichnet. Die Arbeitslosenversicherung ist nicht weiter zuständig.

Wird zu einem späteren Zeitpunkt wieder eine Anstellung gefunden, so beginnt die Bezugsrahmenfrist erneut zu laufen und ab einem gewissen Zeitpunkt ist die versicherte Person wieder zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung berechtigt, sollte sie erneut arbeitslos werden.

Kann die arbeitslose Person nach der Aussteuerung finanziell nicht für sich aufkommen, bleibt nur die Möglichkeit, sich selbstständig um eine Notüberbrückung zu bemühen, sei es bei öffentlichen oder privaten Stellen und Organisationen.

Die Berufsverbände erteilen Auskunft.