Alle Bemühungen, die dazu beitragen, finanziell wieder auf eigenen Beinen zu stehen, werden belohnt. Ein Zwischenverdienst ist ein Verdienst, der während der Stellensuche temporär erwirtschaftet wird. Als Zwischenverdienst gilt jedes Einkommen aus unselbstständiger oder selbstständiger Erwerbstätigkeit, das eine arbeitslose Person innerhalb einer Kontrollperiode erzielt, also während der Zeit des Anspruchs auf Arbeitslosentaggeld.
Ein Zwischenverdienst gilt dann als solcher, wenn der Lohn aus dem Zwischenverdienst tiefer ist als die effektive Arbeitslosenentschädigung.