Für die Berechnung der Höhe der Überbrückungsleistungen wird berücksichtigt, ob es sich bei der Bezüger:in von Überbrückungsleistungen um eine alleinstehende oder eine verheiratete Person handelt und ob Kinder im gleichen Haushalt leben.
Es werden die Einnahmen und Ausgaben gegeneinander aufgewogen. Übersteigen die Ausgaben die Einnahmen, besteht ein Anspruch auf eine Überbrückungsleitung. Nicht alle Ausgaben sind anerkannt.
Als Einnahmen werden alle Einkünfte zu einem bestimmten Anteil angerechnet. Selbst wenn jemand auf Einkommen verzichtet oder Geld und Vermögenswerte verschenkt, ist dies einkommensrelevant (siehe Regelungen gemäss Ergänzungsleistungen EL).
Als Ausgaben anerkannt sind bis zu einer gewissen Höhe die Kosten für den allgemeinen Lebensbedarf. Neben dem allgemeinen Lebensbedarf werden weitere Ausgaben berücksichtigt: Wohnkosten, Prämie für die obligatorische Krankenversicherung, Alimente, Sozialversicherungsbeiträge und allfällige Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung in der Pensionskasse.